Montag, 14. Dezember 2015

BASt-Bericht zur Qualität in der MPU-Beratung

Die Arbeitsgemeinschaft "Qualität in MPU-Beratung und Vorbereitung" der Bundesanstalt für Straßenwesen hat unlängst ihren Projektbericht als BASt-Bericht Heft M 262 veröffentlicht.

Kurzfassung:
Die Transparenz der MPU, und damit des gesamten Systems des Führerscheinrückerhalts, stand in der Vergangenheit vielfach in der Kritik. Einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz liefert die frühzeitige Aufklärung der Betroffenen. Hierzu hatte die BASt im Rahmen einer Arbeitsgruppe neutrale Informationen rund um die MPU für die Zielgruppen Alkohol-, Drogen- und Punkteauffällige zusammengetragen und im Internet (www.bast.de/mpu) bereit gestellt. Ein diese Maßnahme sinnvoll ergänzender Schritt in Richtung Transparenz wären (rechtliche) Regelungen im Bereich der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen. Hierzu hat das BMVI die BASt beauftragt, die Arbeitsgruppe fortzusetzen, um ein Konzept zur Qualitätssicherung zu entwickeln. Von der Arbeitsgruppe der BASt wird eine Beratungspflicht bei jedem Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis als Voraussetzung für die Neuerteilung als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfohlen. Zu einer Verankerung der Beratung im Normensystem wird vorgeschlagen, dass der Nachweis über die Teilnahme bei Antragstellung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vorgelegt werden müsse. Die Beratungsinhalte sollten dann in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert sein und die Behörde müsste unmittelbar nach Kenntnis des belastenden Ereignisses den Betroffenen auf die Beratungsverpflichtung hinweisen. So hätte man eine kostengünstige und individuell angemessene Variante als ersten Schritt zur Förderung der Fahreignung. Eine solche Erstberatung sollte Anbieter-neutral erfolgen. Eine Anerkennung von Beratern kann analog den §§ 36, 43 FeV oder § 4a StVG erfolgen. Da es im Bereich der gesetzlich geregelten verkehrspsychologischen Tätigkeiten äußerst ähnliche Qualifikationsanforderungen gibt, jedoch auf jedwede Tätigkeit beschränkte Anerkennungsverfahren zu durchlaufen sind, wäre ein einheitliches Anerkennungs- und Überwachungsverfahren wünschenswert. Operationalisiert werden könnte dies im Rahmen eines Paragrafen "Verkehrspsychologen-§ (VerkehrsPsych§)", der im StVG verankert wird.

Die Projektgruppe, die aus Vertretern von MPU-Träger, Kursträger sowie aus der Verwaltung besteht, spricht sich insbesondere auch für verbindliche Qualitätskriterien für im Bereich der Fahreignungsberatung tätigen Personen aus.

Gemäß den Vorschlägen könnten Personen, welche die formulierten Kriterien erfüllen, mit einem Gütesiegel zertifiziert und in einer deutschlandweiten Positivliste aufgeführt werden, welche von staatlicher Seite oder von Seiten einer dafür geeigneten Organisation verwaltet wird.

Dieser Vorstoß ist uneingeschränkt zu begrüßen!

VGH Bayern mit neuer Rechtsprechung

In einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern (AZ: 11 BW 14.2738) hat sich der entsprechende Senat der bereits in Baden Württemberg praktizierten Rechtsauffassung bzgl. der Anordnung einer MPU angeschlossen.

Gemäß der Auffassung der Richter damit nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol die Anordnung eines med.-psych. Gutachtens zulässig.

Da jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen wurde, könnte im Falle einer entsprechenden Eskalation ein höchstrichterliches Urteil erwartet werden.


Donnerstag, 12. November 2015

Online-Terminierung eingestellt

Wegen mangelnder Resonanz und Problemen mit dem Anbieter wird der Probe-Betrieb der Online-Terminreservierung ab dem heutigen Tag eingestellt.

Terminanfragen sind damit weiterhin telefonisch (07931 - 957393-0 / 0151 - 22937478) oder per Mail an info@schneider-psychologie.de möglich.

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Kurzzeitige Störung der Praxis-Website am 01.10.2015

Die am heutigen Morgen aufgetretene Störung, bei der die Praxis-Website nicht mehr erreichbar war und auch das E-Mailsystem in Mitleidenschaft gezogen war, wurde nun vom Provider behoben. Seit ca. 11.30 Uhr steht die Webpräsenz wieder im vollem Umfang zur Verfügung.

Freitag, 11. September 2015

Online-Terminbuchung möglich / Änderungen

Ab 11.09.2015 ist es nun möglich, mit Hilfe von terminland.de Termine für Beratungsgespräche online über die Praxis-Webseite zu buchen.

 Bitte beachten Sie auch folgende Änderungen, die ab 11.09.2015 verbindlich in Kraft treten:

Beratungsaufträge werden nur noch angenommen, wenn zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung alle Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse) vorliegen.

Werden Beratungsaufträge ohne Absage bzw. zu späte Absage (mind. 24 Stunden im Voraus) nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro fällig.

Ich behalte mir vor, Personen, bei denen es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist, von meinen Angeboten auszuschließen. 







Mittwoch, 2. September 2015

Änderung Organisation des Info-Abends

Für die Organisation der kostenlosen Info-Veranstaltungen zur MPU gilt bereits seit August folgende neue Regelung:

Für die Teilnahme ist eine kurze Anmeldung per Telefon oder Mail erforderlich. 

Die Veranstaltung am ersten Mittwoch des Monats findet nur noch statt, wenn verbindliche Anmeldungen vorliegen.

Dienstag, 11. August 2015

SZ-Interview mit dem Verkehrspsychologen Jörg-Michael Sohn

Die Süddeutsche Zeitung hat den auch über die Grenzen seiner Heimatstadt Hamburg hinaus bekannten Verkehrspsychologen Jörg-Michael Sohn interviewt.

Herr Sohn ist tätig in eigener Praxis und darüber hinaus Vorstandsmitglied des Bundesverbands niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV)

Dieses Interview ist definitiv eine Empfehlung wert - Sie können es hier nachlesen.

Dienstag, 4. August 2015

VGH Mannheim bestätigt 1,1-Promille-Grenze für MPU in BW

Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des VGH Mannheim ist eine MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt stets notwendig.

Mit diesem Urteil (AZ: 10 S 116/15) bestätigt damit der VGH Mannheim den bereits Anfang 2014 gefällten Beschluss, dass bereits ab einer festgestellten BAK von 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden muss.

Diese Regelegung wird seither insbesondere in Baden-Württemberg auf Anweisung des Innenministeriums in Stuttgart konsequent umgesetzt.

Ein interessantes Detail:
Da offenkundig mittlerweile noch kein länderübergreifender Konsens bezüglich dieser Frage besteht, hat der VGH Mannheim die Revision zum BVG Leipzig zugelassen.  Sollte der aus dem Ortenau-Kreis stammende Kläger tatsächlich in Revision gehen, ist ein Urteil mit bundesweiter Relevanz zu erwarten.

Freitag, 17. Juli 2015

MPU-Statistik der BASt für 2014 veröffentlicht

Vor Kurzem wurde die offizielle MPU-Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2014 veröffentlicht.

Der komplette Bericht kann in der Langform hier heruntergelanden werden.




Gegenüber dem Vorjahr hat sich wenig verändert: Der Anteil der positiven Gutachten liegt bei 58,3%, der Anteil der negativen Begutachtungen bei 35,3%, in 6,4% der Fälle wurde eine Kursempfehlung ausgesprochen.

Bei den verschiedenen Begutachtungsanlässen bildet die Alkoholauffälligkeit mit 48% die stärkste Gruppe, wobei insbesondere erstmalige Alkoholauffälligkeiten mit 28% den größten Anteil bilden.

Insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Gesamtzahl der Begutachtungen um 3,5% auf 91.536 Fälle zu verzeichnen. Der rückläufige Trend in den Begutachtungszahlen der letzten Jahren hat sich damit weiter fortgesetzt.


Mittwoch, 29. April 2015

Elektronische Zahlung ab sofort möglich




Ab sofort ist in der Praxis auch die bargeldlose Zahlung mit EC-Karte und PIN möglich.
Zahlungen mit Kreditkarte sind aufgrund zu hoher Gebühren leider nicht möglich.


Dienstag, 28. April 2015

Printanzeige April 2015

Printanzeige April/Mai 2015

Fränkische Wochenpost -  Ausgabe 30.04.2015
Fränkische Nachrichten - Ausgabe 02.05.2015



Samstag, 18. April 2015

Info-Abend verpasst? - Die Alternativen!



Sie haben den Termin des Informations-Abends verpasst und wollen nicht bis zur nächsten Veranstaltung in 4 Wochen warten? 

Die Termine liegen allgemein ungünstig für Sie und Sie möchten sich trotzdem informieren?


Die Lösungen:

Sie haben die Möglichkeit, sich die Inhalte der Informationsveranstaltung in Form eines sogenannten Screencasts anzuschauen und anzuhören. Dies ist eine Art Film, der die beim Info-Abend verwendete Präsentation inklusive der gesprochenen Erläuterungen enthält. Der Film kann als DVD in jedem DVD- oder BluRay-Player abgespielt werden.

Eine solche DVD ist gegen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro zzgl. Versandkosten zu bekommen. Schreiben Sie mir dazu einfache eine Mail mit Ihren Kontaktdaten.


Es ist weiterhin geplant, demnächst die Inhalte der Informationsveranstaltung auch in Form eines eBooks über den iBook-Store von Apple zur Verfügung zu stellen. Sobald das möglich ist, werde ich an dieser Stelle weiter darüber informieren.



Impressionen aus der Praxis


Nach der Praxis-Eröffnung hier jetzt einige Impressionen aus den Räumlichkeiten:


Das Gesundheitszentrum Bad Mergentheim (ehemalige Klinik Herrental) an der Bismarckstrasse
Richtung Löffelstelzen. Die Praxis befindet sich im 4. Stock.


Beschilderung im Außenbereich


Eingangsbereich und Rezeption (1)


Eingangsbereich und Rezeption (2)


Flur im 4. Stock links - hier befindet sich die Praxis


Immer der Beschilderung folgen!


Wartebereich (1) - gemeinsam benutzt mit Praxis Sanaderm


Wartebereich (2) - gemeinsam benutzt mit Praxis Sanaderm


Der Besprechungsbereich


Der Office-Bereich


Der gesamte Office-Bereich


Donnerstag, 26. März 2015

Seriöse MPU-Vorbereitung

Leider ist der Markt im Bereich der MPU-Vorbereitung noch frei von jeglicher Art von Qualitätssicherung, so dass sich dort alle möglichen (und unmöglichen) Angebote finden.

Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll Betroffenen helfen, anhand einer Reihe von Kriterien seriöse und unseriöse Angebote etwas leichter zu unterscheiden:

  • Nachvollziehbare Qualifikationsnachweise des Beraters
  • Kosten- und Leistungstransparenz bei den Angeboten.
  • Keine Werbung mit Erfolgsquoten oder Geld-zurück-Garantien
  • Konsequente Trennung von Beratung und Begutachtung
  • Seriöse Webauftritte und Vermeidung des diskriminierenden Begriffs "Idiotentest"
  • Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen
  • Qualitätssicherung durch neutrale Stellen
  • Keine Vermittlung von Krediten zur Finanzierung der MPU oder Vorbereitungsmaßnahmen
  • Realistische Preisgestaltung

Qualifikationsnachweise:
Diplom-Psychologe oder Master Sc. in Psychologie, nachgewiesene verkehrspsychologische Expertise (langjährige Tätigkeit als Gutachter und/oder Kursmoderator), Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Nachweis therapeutischer Fachkunde (Approbation als Psychologischer Psychotherapeut)

Kosten- und Leistungstransparenz:
Abrechung auf Stundenbasis, Orientierung an KV-Honorarsätzen, keine Paketangebote

Erfolgsquoten und Geld-zurück-Garantien:
Entsprechende Garantien werden sehr oft durch überhöhte Preise finanziert, Notlagen werden durch dieses undurchschaubare Geschäftsgebahren ausgenutzt.

Trennung von Begutachtung und Beratung:
Seien Sie wachsam, wenn Sie mit Tochterfirmen von MPU-Trägern zu tun haben (PlusPunkt / TÜV Süd, impuls GmbH / ABV, NordKurs / TÜV Nord ...)

Seriöses Auftreten am Markt:
Bei unseriösen Angeboten wird sehr oft versucht, die inhaltlichen Defizite durch reisserisches Auftreten zu kompensieren. Seriöse Anbieter distanzieren sich von stigmatisierenden Begriffen wie "Idiotentest".

Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen:
Seriöse Beratung und Verkehrstherapie findet in einem entsprechenden Setting (psychologische Fachpraxis) statt. Alles andere steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Grundlagen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie und Beratung.

Qualitätssicherung durch externe Stellen:
Im Idealfall externe Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (2008). Positiv ist jedoch auch bereits die Arbeit in einem Praxisverbund, der gemeinsames Qualitätsmanagement betreibt (z.B. PRO-NON).

Keine Kreditvermittlung:
Kreditvermittlung ist in der Regel kein Selbstzweck, sondern beschert dem Vermittler entsprechende Provisionen. Auch auf diese Weise aus der Not anderer Menschen eigenen Profit schlagen zu wollen, ist ethisch bedenklich und unserlös.

Realistische Preisgestaltung:
Die Abrechung erfolgt auf Stundenbasis und orientiert sich an den Honorarsätzen der Krankenkasse, d.h. 50 Minuten Therapie kosten zwischen 80 und 100 Euro.

 

Dienstag, 24. März 2015

Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Mit dem Beginn der Fahrrad-Saison muss auch wieder auf ein Thema hingewiesen werden, das in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt ist:

Medizinisch-psychologische Untersuchung bei Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Der allzu oft nur gut gemeinte Vorsatz, nach Konsum von Alkohol nur noch mit dem Fahrrad zu fahren, geht aus Unwissenheit leider immer öfter nach hinten los.

Wer auf dem Fahrrad fahrend mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mind. 1,6 Promille erwischt wird, muss sich auch Sorgen um den Führerschein machen!

Die Situation ist jedoch tückisch:
Nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wird der strafrechtliche Aspekte (Strafbefehl mit Geldstrafe) meist innerhalb relativ kurzer Zeit abgehandelt. Betroffene wähnen sich in zweifelhafter Sicherheit, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Schließlich beinhaltet der Strafbefehl ja keinerlei Aussagen bezüglich Fahreignung oder Führerschein.

Aber Achtung:
Es besteht ein gesetzlich geregelter Austausch von Informationen zwischen z.B. Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden. Das bedeutet, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde früher oder später von der stattgefundenen Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad erfahren wird.

Da in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an entsprechender Stelle (§13) in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vom Führen von Fahrzeugen die Rede ist, kann somit auch eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslösen!

Praktisch bedeutet dies, dass die Verkehrsbehörde, wenn sie Kenntnis vom einem Vorfall mit dem Fahrrad bekommt, zur Klärung der Eignungsbedenken eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Diese Anordnung kommt für die Betroffenen oft absolut unerwartet und wie aus heiterem Himmel. 

Noch schlimmer: Im Gegensatz zur Konstellation der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug kennen die Verkehrsbehörden in diesem sog. Belassungsfall (der/die Betroffene ist noch im Besitz der Fahrerlaubnis) kein Pardon! Es wird eine relative kurze Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens gesetzt (nicht länger als 3 Monate), die in aller Regel auch nicht mehr verlängert wird. Liegt innerhalb dieses Zeitraum kein Gutachten vor oder erhält der/die Betroffene ein negatives Gutachten, wird der Führerschein entzogen! Daran wird im Regelfall auch kein Rechtsanwalt mehr etwas ändern können.

Aufgrund dieser Sachlage ist es insbesondere bei Alkoholauffälligkeiten mit dem Fahrrad von entscheidender Wichtigkeit, sich rechtzeitig von kompenter Seite aus beraten zu lassen, um die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können!

Alkohol-MPU bereits ab 1,1 Promille

Mit dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Aktenzeichen: 10 S 1748/13) wurde festgestellt, dass die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bereits ab einer festgestellten Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille statthaft ist.

Nach einer entsprechenden Anweisung des Innenministeriums BW - Stuttgart an die Führerscheinstellen vom 26.03.2014 wird dieser Beschluss landesweit konsequent umgesetzt.

Diese neue Regelung betrifft den Fall der erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Kraftfahrzeug.
Davon unberührt bleibt die bisherige Regelung, dass bei wiederholter Auffälligkeit bereits eine BAK von mehr als 0,5 Promille ausreichend ist, erneute Bedenken an der Fahreignung zu begründen.

Für Alkoholfahrten mit dem Fahrrad gilt aktuell (noch) die 1,6 Promillegrenze für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Mittwoch, 4. März 2015

Bericht der Fränkischen Nachrichten

Am 04.03.2015 berichteten die Fränkischen Nachrichten online
über die baldige Eröffnung der Praxis:


Montag, 2. März 2015

Pressemitteilung zur Praxiseröffnung


Verkehrspsychologische Fachpraxis 
im Gesundheitszentrum Bad Mergentheim 

Das Angebot des Gesundheitszentrums Bad Mergentheim in der ehemaligen Klinik Herrental erhält zum 01.04.2015 eine weitere Bereicherung: Diplom-Psychologe Christoph Schneider eröffnet in den Räumen des Gesundheitszentrum die erste verkehrspsychologische Fachpraxis der Region

Das Angebot der Fachpraxis wendet sich in erster Linie an Menschen, die den Führerschein verloren haben bzw. vom Verlust der Fahrerlaubnis bedroht sind und eine medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU“) absolvieren müssen. „Einfach zum Test hingehen und erzählen, wie es gewesen ist“, erklärt Christoph Schneider, der selbst 10 Jahre als MPU-Gutachter tätig war, „reicht in den allermeisten Fällen nicht aus“. Wenn der Führerschein etwa wegen Alkohol, Drogen oder zu vieler Punkte entzogen worden sei, erwarte der MPU-Gutachter eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten und eine Änderung des Verhaltens. Dies sei in der Regel nicht im Alleingang und ohne ausreichende Vorbereitung zu bewältigen. „Rechtzeitige Information und ausreichende Vorbereitung mit fachlicher Hilfe“, so Christoph Schneider weiter, „sind die entscheidenden Faktoren, die nachgewiesenermaßen über den Erfolg bei der MPU entscheiden“. 

Hier kommen die verschiedenen Angebote der verkehrspsychologischen Fachpraxis zum Tragen: Zunächst steht allen Betroffenen und Interessierten der kostenlose Informationsabend offen, der regelmäßig stattfindet. Die erste Veranstaltung findet am Mittwoch, den 01.04.2015 um 18 Uhr in den Konferenzräumen des Gesundheitszentrums statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden grundlegende Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung vermittelt sowie Hinweise zur individuellen Vorbereitung gegeben. „Wer genauer weiss, was auf ihn zukommt, hat weniger Angst – diese verhindert ansonsten nicht selten eine ausreichende Vorbereitung“, berichtet Christoph Schneider aus der Sicht des Experten. 

Keine Fallkonstellation ist wie die andere“, so der 43-jährige, „darum kann anschließend in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden, wo der/die Betroffene steht und welche konkreten Schritte nötig sind, um die MPU im ersten Anlauf zu bestehen“. Innerhalb von verkehrstherapeutischen Einzelgesprächen können Betroffene dann individuell dabei unterstützt werden, sich mit ihrem Alkohol- oder Drogenkonsum oder anderem Fehlverhalten im Straßenverkehr ausreichend auseinanderzusetzen. „Je besser man die Ursachen und Hintergründe des eigenen Verhaltens kennt, umso besser gelingt eine Veränderung, die bei der MPU erwartet wird“, kommentiert Christoph Schneider. Einziger Wehrmutstropfen dabei: Die Kosten für eine solche Verkehrstherapie müssen Betroffene selbst tragen. Diese Investition zahle sich jedoch - so erklärt Christoph Schneider - fast immer aus, wenn die Verkehrstherapie von einem ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werde. 

Erkennungszeichen entsprechender Fachleute seien vor allem das Psychologiestudium (Diplom-Psychologe/in oder Master in Psychologie), eine verkehrspsychologische Qualifikationen (z.B. Fachpsychologe/in für Verkehrspsychologie) sowie die Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie). Da Qualitätskriterien für die MPU-Vorbereitung derzeit noch nicht gesetzlich verankert seien – führt Christoph Schneider weiter aus - sollten Betroffene sich von Angeboten fernhalten, bei denen die Qualifikation von Beratern/innen zweifelhaft sei, mit Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien geworben werde, umfangreiche Vorabzahlungen zu leisten seien oder mit dubiosen Verbindungen zu Begutachtungsstellen geworben werde.

Christoph Schneider (Jahrgang 1972) war von 2003 bis 2013 als psychologischer Gutachter für verschiedene MPU-Träger (TÜV Rheinland Group, PIMA, ias AG) tätig. Daneben arbeitete er von 2004 bis 2009 zusätzlich als Moderator von Nachschulungskursen für auffällig gewordene Kraftfahrer (impuls GmbH, Institut für Schulungsmaßnahmen IfS). Zuletzt leitete er von April 2011 bis August 2013 die Begutachtungsstelle für Fahreignung der ias AG in Freiburg / Breisgau und erwarb die Zusatzqualifikation eines „Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)“. Neben der Arbeit in eigener Praxis ist Christoph Schneider im Psychotherapeutischen Zentrum (PTZ) Bad Mergentheim sowie im Rahmen seiner Therapieausbildung in einer psychotherapeutischen Praxis in Dörzbach tätig. 

Weitere Informationen zur Praxis sind im Web unter http://schneider-psychologie verfügbar.