Donnerstag, 26. März 2015

Seriöse MPU-Vorbereitung

Leider ist der Markt im Bereich der MPU-Vorbereitung noch frei von jeglicher Art von Qualitätssicherung, so dass sich dort alle möglichen (und unmöglichen) Angebote finden.

Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll Betroffenen helfen, anhand einer Reihe von Kriterien seriöse und unseriöse Angebote etwas leichter zu unterscheiden:

  • Nachvollziehbare Qualifikationsnachweise des Beraters
  • Kosten- und Leistungstransparenz bei den Angeboten.
  • Keine Werbung mit Erfolgsquoten oder Geld-zurück-Garantien
  • Konsequente Trennung von Beratung und Begutachtung
  • Seriöse Webauftritte und Vermeidung des diskriminierenden Begriffs "Idiotentest"
  • Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen
  • Qualitätssicherung durch neutrale Stellen
  • Keine Vermittlung von Krediten zur Finanzierung der MPU oder Vorbereitungsmaßnahmen
  • Realistische Preisgestaltung

Qualifikationsnachweise:
Diplom-Psychologe oder Master Sc. in Psychologie, nachgewiesene verkehrspsychologische Expertise (langjährige Tätigkeit als Gutachter und/oder Kursmoderator), Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Nachweis therapeutischer Fachkunde (Approbation als Psychologischer Psychotherapeut)

Kosten- und Leistungstransparenz:
Abrechung auf Stundenbasis, Orientierung an KV-Honorarsätzen, keine Paketangebote

Erfolgsquoten und Geld-zurück-Garantien:
Entsprechende Garantien werden sehr oft durch überhöhte Preise finanziert, Notlagen werden durch dieses undurchschaubare Geschäftsgebahren ausgenutzt.

Trennung von Begutachtung und Beratung:
Seien Sie wachsam, wenn Sie mit Tochterfirmen von MPU-Trägern zu tun haben (PlusPunkt / TÜV Süd, impuls GmbH / ABV, NordKurs / TÜV Nord ...)

Seriöses Auftreten am Markt:
Bei unseriösen Angeboten wird sehr oft versucht, die inhaltlichen Defizite durch reisserisches Auftreten zu kompensieren. Seriöse Anbieter distanzieren sich von stigmatisierenden Begriffen wie "Idiotentest".

Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen:
Seriöse Beratung und Verkehrstherapie findet in einem entsprechenden Setting (psychologische Fachpraxis) statt. Alles andere steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Grundlagen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie und Beratung.

Qualitätssicherung durch externe Stellen:
Im Idealfall externe Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (2008). Positiv ist jedoch auch bereits die Arbeit in einem Praxisverbund, der gemeinsames Qualitätsmanagement betreibt (z.B. PRO-NON).

Keine Kreditvermittlung:
Kreditvermittlung ist in der Regel kein Selbstzweck, sondern beschert dem Vermittler entsprechende Provisionen. Auch auf diese Weise aus der Not anderer Menschen eigenen Profit schlagen zu wollen, ist ethisch bedenklich und unserlös.

Realistische Preisgestaltung:
Die Abrechung erfolgt auf Stundenbasis und orientiert sich an den Honorarsätzen der Krankenkasse, d.h. 50 Minuten Therapie kosten zwischen 80 und 100 Euro.

 

Dienstag, 24. März 2015

Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Mit dem Beginn der Fahrrad-Saison muss auch wieder auf ein Thema hingewiesen werden, das in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt ist:

Medizinisch-psychologische Untersuchung bei Alkoholfahrt mit dem Fahrrad

Der allzu oft nur gut gemeinte Vorsatz, nach Konsum von Alkohol nur noch mit dem Fahrrad zu fahren, geht aus Unwissenheit leider immer öfter nach hinten los.

Wer auf dem Fahrrad fahrend mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mind. 1,6 Promille erwischt wird, muss sich auch Sorgen um den Führerschein machen!

Die Situation ist jedoch tückisch:
Nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wird der strafrechtliche Aspekte (Strafbefehl mit Geldstrafe) meist innerhalb relativ kurzer Zeit abgehandelt. Betroffene wähnen sich in zweifelhafter Sicherheit, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Schließlich beinhaltet der Strafbefehl ja keinerlei Aussagen bezüglich Fahreignung oder Führerschein.

Aber Achtung:
Es besteht ein gesetzlich geregelter Austausch von Informationen zwischen z.B. Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden. Das bedeutet, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde früher oder später von der stattgefundenen Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad erfahren wird.

Da in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an entsprechender Stelle (§13) in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vom Führen von Fahrzeugen die Rede ist, kann somit auch eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslösen!

Praktisch bedeutet dies, dass die Verkehrsbehörde, wenn sie Kenntnis vom einem Vorfall mit dem Fahrrad bekommt, zur Klärung der Eignungsbedenken eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Diese Anordnung kommt für die Betroffenen oft absolut unerwartet und wie aus heiterem Himmel. 

Noch schlimmer: Im Gegensatz zur Konstellation der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug kennen die Verkehrsbehörden in diesem sog. Belassungsfall (der/die Betroffene ist noch im Besitz der Fahrerlaubnis) kein Pardon! Es wird eine relative kurze Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens gesetzt (nicht länger als 3 Monate), die in aller Regel auch nicht mehr verlängert wird. Liegt innerhalb dieses Zeitraum kein Gutachten vor oder erhält der/die Betroffene ein negatives Gutachten, wird der Führerschein entzogen! Daran wird im Regelfall auch kein Rechtsanwalt mehr etwas ändern können.

Aufgrund dieser Sachlage ist es insbesondere bei Alkoholauffälligkeiten mit dem Fahrrad von entscheidender Wichtigkeit, sich rechtzeitig von kompenter Seite aus beraten zu lassen, um die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können!

Alkohol-MPU bereits ab 1,1 Promille

Mit dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Aktenzeichen: 10 S 1748/13) wurde festgestellt, dass die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bereits ab einer festgestellten Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille statthaft ist.

Nach einer entsprechenden Anweisung des Innenministeriums BW - Stuttgart an die Führerscheinstellen vom 26.03.2014 wird dieser Beschluss landesweit konsequent umgesetzt.

Diese neue Regelung betrifft den Fall der erstmaligen Alkoholauffälligkeit mit einem Kraftfahrzeug.
Davon unberührt bleibt die bisherige Regelung, dass bei wiederholter Auffälligkeit bereits eine BAK von mehr als 0,5 Promille ausreichend ist, erneute Bedenken an der Fahreignung zu begründen.

Für Alkoholfahrten mit dem Fahrrad gilt aktuell (noch) die 1,6 Promillegrenze für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung.

Mittwoch, 4. März 2015

Bericht der Fränkischen Nachrichten

Am 04.03.2015 berichteten die Fränkischen Nachrichten online
über die baldige Eröffnung der Praxis:


Montag, 2. März 2015

Pressemitteilung zur Praxiseröffnung


Verkehrspsychologische Fachpraxis 
im Gesundheitszentrum Bad Mergentheim 

Das Angebot des Gesundheitszentrums Bad Mergentheim in der ehemaligen Klinik Herrental erhält zum 01.04.2015 eine weitere Bereicherung: Diplom-Psychologe Christoph Schneider eröffnet in den Räumen des Gesundheitszentrum die erste verkehrspsychologische Fachpraxis der Region

Das Angebot der Fachpraxis wendet sich in erster Linie an Menschen, die den Führerschein verloren haben bzw. vom Verlust der Fahrerlaubnis bedroht sind und eine medizinisch-psychologische Untersuchung („MPU“) absolvieren müssen. „Einfach zum Test hingehen und erzählen, wie es gewesen ist“, erklärt Christoph Schneider, der selbst 10 Jahre als MPU-Gutachter tätig war, „reicht in den allermeisten Fällen nicht aus“. Wenn der Führerschein etwa wegen Alkohol, Drogen oder zu vieler Punkte entzogen worden sei, erwarte der MPU-Gutachter eine tiefgehende Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten und eine Änderung des Verhaltens. Dies sei in der Regel nicht im Alleingang und ohne ausreichende Vorbereitung zu bewältigen. „Rechtzeitige Information und ausreichende Vorbereitung mit fachlicher Hilfe“, so Christoph Schneider weiter, „sind die entscheidenden Faktoren, die nachgewiesenermaßen über den Erfolg bei der MPU entscheiden“. 

Hier kommen die verschiedenen Angebote der verkehrspsychologischen Fachpraxis zum Tragen: Zunächst steht allen Betroffenen und Interessierten der kostenlose Informationsabend offen, der regelmäßig stattfindet. Die erste Veranstaltung findet am Mittwoch, den 01.04.2015 um 18 Uhr in den Konferenzräumen des Gesundheitszentrums statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen werden grundlegende Informationen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung vermittelt sowie Hinweise zur individuellen Vorbereitung gegeben. „Wer genauer weiss, was auf ihn zukommt, hat weniger Angst – diese verhindert ansonsten nicht selten eine ausreichende Vorbereitung“, berichtet Christoph Schneider aus der Sicht des Experten. 

Keine Fallkonstellation ist wie die andere“, so der 43-jährige, „darum kann anschließend in einem individuellen Beratungsgespräch geklärt werden, wo der/die Betroffene steht und welche konkreten Schritte nötig sind, um die MPU im ersten Anlauf zu bestehen“. Innerhalb von verkehrstherapeutischen Einzelgesprächen können Betroffene dann individuell dabei unterstützt werden, sich mit ihrem Alkohol- oder Drogenkonsum oder anderem Fehlverhalten im Straßenverkehr ausreichend auseinanderzusetzen. „Je besser man die Ursachen und Hintergründe des eigenen Verhaltens kennt, umso besser gelingt eine Veränderung, die bei der MPU erwartet wird“, kommentiert Christoph Schneider. Einziger Wehrmutstropfen dabei: Die Kosten für eine solche Verkehrstherapie müssen Betroffene selbst tragen. Diese Investition zahle sich jedoch - so erklärt Christoph Schneider - fast immer aus, wenn die Verkehrstherapie von einem ausgewiesenen Fachmann durchgeführt werde. 

Erkennungszeichen entsprechender Fachleute seien vor allem das Psychologiestudium (Diplom-Psychologe/in oder Master in Psychologie), eine verkehrspsychologische Qualifikationen (z.B. Fachpsychologe/in für Verkehrspsychologie) sowie die Ausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren (z.B. Verhaltenstherapie). Da Qualitätskriterien für die MPU-Vorbereitung derzeit noch nicht gesetzlich verankert seien – führt Christoph Schneider weiter aus - sollten Betroffene sich von Angeboten fernhalten, bei denen die Qualifikation von Beratern/innen zweifelhaft sei, mit Erfolgs- oder Geld-zurück-Garantien geworben werde, umfangreiche Vorabzahlungen zu leisten seien oder mit dubiosen Verbindungen zu Begutachtungsstellen geworben werde.

Christoph Schneider (Jahrgang 1972) war von 2003 bis 2013 als psychologischer Gutachter für verschiedene MPU-Träger (TÜV Rheinland Group, PIMA, ias AG) tätig. Daneben arbeitete er von 2004 bis 2009 zusätzlich als Moderator von Nachschulungskursen für auffällig gewordene Kraftfahrer (impuls GmbH, Institut für Schulungsmaßnahmen IfS). Zuletzt leitete er von April 2011 bis August 2013 die Begutachtungsstelle für Fahreignung der ias AG in Freiburg / Breisgau und erwarb die Zusatzqualifikation eines „Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP)“. Neben der Arbeit in eigener Praxis ist Christoph Schneider im Psychotherapeutischen Zentrum (PTZ) Bad Mergentheim sowie im Rahmen seiner Therapieausbildung in einer psychotherapeutischen Praxis in Dörzbach tätig. 

Weitere Informationen zur Praxis sind im Web unter http://schneider-psychologie verfügbar.