Dienstag, 4. August 2015

VGH Mannheim bestätigt 1,1-Promille-Grenze für MPU in BW

Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des VGH Mannheim ist eine MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt stets notwendig.

Mit diesem Urteil (AZ: 10 S 116/15) bestätigt damit der VGH Mannheim den bereits Anfang 2014 gefällten Beschluss, dass bereits ab einer festgestellten BAK von 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden muss.

Diese Regelegung wird seither insbesondere in Baden-Württemberg auf Anweisung des Innenministeriums in Stuttgart konsequent umgesetzt.

Ein interessantes Detail:
Da offenkundig mittlerweile noch kein länderübergreifender Konsens bezüglich dieser Frage besteht, hat der VGH Mannheim die Revision zum BVG Leipzig zugelassen.  Sollte der aus dem Ortenau-Kreis stammende Kläger tatsächlich in Revision gehen, ist ein Urteil mit bundesweiter Relevanz zu erwarten.

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