Vor Kurzem wurde die offizielle MPU-Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen für das Jahr 2014 veröffentlicht.
Der komplette Bericht kann in der Langform hier heruntergelanden werden.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich wenig verändert: Der Anteil der positiven Gutachten liegt bei 58,3%, der Anteil der negativen Begutachtungen bei 35,3%, in 6,4% der Fälle wurde eine Kursempfehlung ausgesprochen.
Bei den verschiedenen Begutachtungsanlässen bildet die Alkoholauffälligkeit mit 48% die stärkste Gruppe, wobei insbesondere erstmalige Alkoholauffälligkeiten mit 28% den größten Anteil bilden.
Insgesamt ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang der Gesamtzahl der Begutachtungen um 3,5% auf 91.536 Fälle zu verzeichnen. Der rückläufige Trend in den Begutachtungszahlen der letzten Jahren hat sich damit weiter fortgesetzt.
Freitag, 17. Juli 2015
Mittwoch, 29. April 2015
Dienstag, 28. April 2015
Printanzeige April 2015
Printanzeige April/Mai 2015
Fränkische Wochenpost - Ausgabe 30.04.2015
Fränkische Nachrichten - Ausgabe 02.05.2015
Samstag, 18. April 2015
Info-Abend verpasst? - Die Alternativen!
Sie haben den Termin des Informations-Abends verpasst und wollen nicht bis zur nächsten Veranstaltung in 4 Wochen warten?
Die Termine liegen allgemein ungünstig für Sie und Sie möchten sich trotzdem informieren?
Die Lösungen:
Sie haben die Möglichkeit, sich die Inhalte der Informationsveranstaltung in Form eines sogenannten Screencasts anzuschauen und anzuhören. Dies ist eine Art Film, der die beim Info-Abend verwendete Präsentation inklusive der gesprochenen Erläuterungen enthält. Der Film kann als DVD in jedem DVD- oder BluRay-Player abgespielt werden.
Eine solche DVD ist gegen eine Aufwandsentschädigung von 15 Euro zzgl. Versandkosten zu bekommen. Schreiben Sie mir dazu einfache eine Mail mit Ihren Kontaktdaten.
Es ist weiterhin geplant, demnächst die Inhalte der Informationsveranstaltung auch in Form eines eBooks über den iBook-Store von Apple zur Verfügung zu stellen. Sobald das möglich ist, werde ich an dieser Stelle weiter darüber informieren.
Impressionen aus der Praxis
Nach der Praxis-Eröffnung hier jetzt einige Impressionen aus den Räumlichkeiten:
Das Gesundheitszentrum Bad Mergentheim (ehemalige Klinik Herrental) an der Bismarckstrasse
Richtung Löffelstelzen. Die Praxis befindet sich im 4. Stock.
Richtung Löffelstelzen. Die Praxis befindet sich im 4. Stock.
Beschilderung im Außenbereich
Eingangsbereich und Rezeption (1)
Eingangsbereich und Rezeption (2)
Flur im 4. Stock links - hier befindet sich die Praxis
Immer der Beschilderung folgen!
Wartebereich (1) - gemeinsam benutzt mit Praxis Sanaderm
Wartebereich (2) - gemeinsam benutzt mit Praxis Sanaderm
Der Besprechungsbereich
Der Office-Bereich
Der gesamte Office-Bereich
Donnerstag, 26. März 2015
Seriöse MPU-Vorbereitung
Leider ist der Markt im Bereich der MPU-Vorbereitung noch frei von jeglicher Art von Qualitätssicherung, so dass sich dort alle möglichen (und unmöglichen) Angebote finden.
Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll Betroffenen helfen, anhand einer Reihe von Kriterien seriöse und unseriöse Angebote etwas leichter zu unterscheiden:
Qualifikationsnachweise:
Diplom-Psychologe oder Master Sc. in Psychologie, nachgewiesene verkehrspsychologische Expertise (langjährige Tätigkeit als Gutachter und/oder Kursmoderator), Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Nachweis therapeutischer Fachkunde (Approbation als Psychologischer Psychotherapeut)
Kosten- und Leistungstransparenz:
Abrechung auf Stundenbasis, Orientierung an KV-Honorarsätzen, keine Paketangebote
Erfolgsquoten und Geld-zurück-Garantien:
Entsprechende Garantien werden sehr oft durch überhöhte Preise finanziert, Notlagen werden durch dieses undurchschaubare Geschäftsgebahren ausgenutzt.
Trennung von Begutachtung und Beratung:
Seien Sie wachsam, wenn Sie mit Tochterfirmen von MPU-Trägern zu tun haben (PlusPunkt / TÜV Süd, impuls GmbH / ABV, NordKurs / TÜV Nord ...)
Seriöses Auftreten am Markt:
Bei unseriösen Angeboten wird sehr oft versucht, die inhaltlichen Defizite durch reisserisches Auftreten zu kompensieren. Seriöse Anbieter distanzieren sich von stigmatisierenden Begriffen wie "Idiotentest".
Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen:
Seriöse Beratung und Verkehrstherapie findet in einem entsprechenden Setting (psychologische Fachpraxis) statt. Alles andere steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Grundlagen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie und Beratung.
Qualitätssicherung durch externe Stellen:
Im Idealfall externe Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (2008). Positiv ist jedoch auch bereits die Arbeit in einem Praxisverbund, der gemeinsames Qualitätsmanagement betreibt (z.B. PRO-NON).
Keine Kreditvermittlung:
Kreditvermittlung ist in der Regel kein Selbstzweck, sondern beschert dem Vermittler entsprechende Provisionen. Auch auf diese Weise aus der Not anderer Menschen eigenen Profit schlagen zu wollen, ist ethisch bedenklich und unserlös.
Realistische Preisgestaltung:
Die Abrechung erfolgt auf Stundenbasis und orientiert sich an den Honorarsätzen der Krankenkasse, d.h. 50 Minuten Therapie kosten zwischen 80 und 100 Euro.
Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll Betroffenen helfen, anhand einer Reihe von Kriterien seriöse und unseriöse Angebote etwas leichter zu unterscheiden:
- Nachvollziehbare Qualifikationsnachweise des Beraters
- Kosten- und Leistungstransparenz bei den Angeboten.
- Keine Werbung mit Erfolgsquoten oder Geld-zurück-Garantien
- Konsequente Trennung von Beratung und Begutachtung
- Seriöse Webauftritte und Vermeidung des diskriminierenden Begriffs "Idiotentest"
- Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen
- Qualitätssicherung durch neutrale Stellen
- Keine Vermittlung von Krediten zur Finanzierung der MPU oder Vorbereitungsmaßnahmen
- Realistische Preisgestaltung
Qualifikationsnachweise:
Diplom-Psychologe oder Master Sc. in Psychologie, nachgewiesene verkehrspsychologische Expertise (langjährige Tätigkeit als Gutachter und/oder Kursmoderator), Fachpsychologe für Verkehrspsychologie (BDP), Nachweis therapeutischer Fachkunde (Approbation als Psychologischer Psychotherapeut)
Kosten- und Leistungstransparenz:
Abrechung auf Stundenbasis, Orientierung an KV-Honorarsätzen, keine Paketangebote
Erfolgsquoten und Geld-zurück-Garantien:
Entsprechende Garantien werden sehr oft durch überhöhte Preise finanziert, Notlagen werden durch dieses undurchschaubare Geschäftsgebahren ausgenutzt.
Trennung von Begutachtung und Beratung:
Seien Sie wachsam, wenn Sie mit Tochterfirmen von MPU-Trägern zu tun haben (PlusPunkt / TÜV Süd, impuls GmbH / ABV, NordKurs / TÜV Nord ...)
Seriöses Auftreten am Markt:
Bei unseriösen Angeboten wird sehr oft versucht, die inhaltlichen Defizite durch reisserisches Auftreten zu kompensieren. Seriöse Anbieter distanzieren sich von stigmatisierenden Begriffen wie "Idiotentest".
Keine Beratung in Hotels oder Privaträumen:
Seriöse Beratung und Verkehrstherapie findet in einem entsprechenden Setting (psychologische Fachpraxis) statt. Alles andere steht im Widerspruch zu wissenschaftlichen Grundlagen und ethischen Rahmenbedingungen von Psychotherapie und Beratung.
Qualitätssicherung durch externe Stellen:
Im Idealfall externe Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 (2008). Positiv ist jedoch auch bereits die Arbeit in einem Praxisverbund, der gemeinsames Qualitätsmanagement betreibt (z.B. PRO-NON).
Keine Kreditvermittlung:
Kreditvermittlung ist in der Regel kein Selbstzweck, sondern beschert dem Vermittler entsprechende Provisionen. Auch auf diese Weise aus der Not anderer Menschen eigenen Profit schlagen zu wollen, ist ethisch bedenklich und unserlös.
Realistische Preisgestaltung:
Die Abrechung erfolgt auf Stundenbasis und orientiert sich an den Honorarsätzen der Krankenkasse, d.h. 50 Minuten Therapie kosten zwischen 80 und 100 Euro.
Dienstag, 24. März 2015
Alkoholfahrt mit dem Fahrrad
Mit dem Beginn der Fahrrad-Saison muss auch wieder auf ein Thema hingewiesen werden, das in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt ist:
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei Alkoholfahrt mit dem Fahrrad
Der allzu oft nur gut gemeinte Vorsatz, nach Konsum von Alkohol nur noch mit dem Fahrrad zu fahren, geht aus Unwissenheit leider immer öfter nach hinten los.
Wer auf dem Fahrrad fahrend mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mind. 1,6 Promille erwischt wird, muss sich auch Sorgen um den Führerschein machen!
Die Situation ist jedoch tückisch:
Nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wird der strafrechtliche Aspekte (Strafbefehl mit Geldstrafe) meist innerhalb relativ kurzer Zeit abgehandelt. Betroffene wähnen sich in zweifelhafter Sicherheit, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Schließlich beinhaltet der Strafbefehl ja keinerlei Aussagen bezüglich Fahreignung oder Führerschein.
Aber Achtung:
Es besteht ein gesetzlich geregelter Austausch von Informationen zwischen z.B. Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden. Das bedeutet, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde früher oder später von der stattgefundenen Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad erfahren wird.
Da in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an entsprechender Stelle (§13) in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vom Führen von Fahrzeugen die Rede ist, kann somit auch eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslösen!
Praktisch bedeutet dies, dass die Verkehrsbehörde, wenn sie Kenntnis vom einem Vorfall mit dem Fahrrad bekommt, zur Klärung der Eignungsbedenken eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Diese Anordnung kommt für die Betroffenen oft absolut unerwartet und wie aus heiterem Himmel.
Noch schlimmer: Im Gegensatz zur Konstellation der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug kennen die Verkehrsbehörden in diesem sog. Belassungsfall (der/die Betroffene ist noch im Besitz der Fahrerlaubnis) kein Pardon! Es wird eine relative kurze Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens gesetzt (nicht länger als 3 Monate), die in aller Regel auch nicht mehr verlängert wird. Liegt innerhalb dieses Zeitraum kein Gutachten vor oder erhält der/die Betroffene ein negatives Gutachten, wird der Führerschein entzogen! Daran wird im Regelfall auch kein Rechtsanwalt mehr etwas ändern können.
Aufgrund dieser Sachlage ist es insbesondere bei Alkoholauffälligkeiten mit dem Fahrrad von entscheidender Wichtigkeit, sich rechtzeitig von kompenter Seite aus beraten zu lassen, um die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können!
Medizinisch-psychologische Untersuchung bei Alkoholfahrt mit dem Fahrrad
Der allzu oft nur gut gemeinte Vorsatz, nach Konsum von Alkohol nur noch mit dem Fahrrad zu fahren, geht aus Unwissenheit leider immer öfter nach hinten los.
Wer auf dem Fahrrad fahrend mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mind. 1,6 Promille erwischt wird, muss sich auch Sorgen um den Führerschein machen!
Die Situation ist jedoch tückisch:
Nach einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wird der strafrechtliche Aspekte (Strafbefehl mit Geldstrafe) meist innerhalb relativ kurzer Zeit abgehandelt. Betroffene wähnen sich in zweifelhafter Sicherheit, sobald die Geldstrafe bezahlt ist. Schließlich beinhaltet der Strafbefehl ja keinerlei Aussagen bezüglich Fahreignung oder Führerschein.
Aber Achtung:
Es besteht ein gesetzlich geregelter Austausch von Informationen zwischen z.B. Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden. Das bedeutet, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde früher oder später von der stattgefundenen Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad erfahren wird.
Da in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) an entsprechender Stelle (§13) in Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch vom Führen von Fahrzeugen die Rede ist, kann somit auch eine Alkoholfahrt auf dem Fahrrad wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch Bedenken an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auslösen!
Praktisch bedeutet dies, dass die Verkehrsbehörde, wenn sie Kenntnis vom einem Vorfall mit dem Fahrrad bekommt, zur Klärung der Eignungsbedenken eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnet. Diese Anordnung kommt für die Betroffenen oft absolut unerwartet und wie aus heiterem Himmel.
Noch schlimmer: Im Gegensatz zur Konstellation der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug kennen die Verkehrsbehörden in diesem sog. Belassungsfall (der/die Betroffene ist noch im Besitz der Fahrerlaubnis) kein Pardon! Es wird eine relative kurze Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens gesetzt (nicht länger als 3 Monate), die in aller Regel auch nicht mehr verlängert wird. Liegt innerhalb dieses Zeitraum kein Gutachten vor oder erhält der/die Betroffene ein negatives Gutachten, wird der Führerschein entzogen! Daran wird im Regelfall auch kein Rechtsanwalt mehr etwas ändern können.
Aufgrund dieser Sachlage ist es insbesondere bei Alkoholauffälligkeiten mit dem Fahrrad von entscheidender Wichtigkeit, sich rechtzeitig von kompenter Seite aus beraten zu lassen, um die eigenen Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können!
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