Montag, 14. Dezember 2015

VGH Bayern mit neuer Rechtsprechung

In einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern (AZ: 11 BW 14.2738) hat sich der entsprechende Senat der bereits in Baden Württemberg praktizierten Rechtsauffassung bzgl. der Anordnung einer MPU angeschlossen.

Gemäß der Auffassung der Richter damit nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol die Anordnung eines med.-psych. Gutachtens zulässig.

Da jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen wurde, könnte im Falle einer entsprechenden Eskalation ein höchstrichterliches Urteil erwartet werden.


Donnerstag, 12. November 2015

Online-Terminierung eingestellt

Wegen mangelnder Resonanz und Problemen mit dem Anbieter wird der Probe-Betrieb der Online-Terminreservierung ab dem heutigen Tag eingestellt.

Terminanfragen sind damit weiterhin telefonisch (07931 - 957393-0 / 0151 - 22937478) oder per Mail an info@schneider-psychologie.de möglich.

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Kurzzeitige Störung der Praxis-Website am 01.10.2015

Die am heutigen Morgen aufgetretene Störung, bei der die Praxis-Website nicht mehr erreichbar war und auch das E-Mailsystem in Mitleidenschaft gezogen war, wurde nun vom Provider behoben. Seit ca. 11.30 Uhr steht die Webpräsenz wieder im vollem Umfang zur Verfügung.

Freitag, 11. September 2015

Online-Terminbuchung möglich / Änderungen

Ab 11.09.2015 ist es nun möglich, mit Hilfe von terminland.de Termine für Beratungsgespräche online über die Praxis-Webseite zu buchen.

 Bitte beachten Sie auch folgende Änderungen, die ab 11.09.2015 verbindlich in Kraft treten:

Beratungsaufträge werden nur noch angenommen, wenn zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung alle Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse) vorliegen.

Werden Beratungsaufträge ohne Absage bzw. zu späte Absage (mind. 24 Stunden im Voraus) nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro fällig.

Ich behalte mir vor, Personen, bei denen es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist, von meinen Angeboten auszuschließen. 







Mittwoch, 2. September 2015

Änderung Organisation des Info-Abends

Für die Organisation der kostenlosen Info-Veranstaltungen zur MPU gilt bereits seit August folgende neue Regelung:

Für die Teilnahme ist eine kurze Anmeldung per Telefon oder Mail erforderlich. 

Die Veranstaltung am ersten Mittwoch des Monats findet nur noch statt, wenn verbindliche Anmeldungen vorliegen.

Dienstag, 11. August 2015

SZ-Interview mit dem Verkehrspsychologen Jörg-Michael Sohn

Die Süddeutsche Zeitung hat den auch über die Grenzen seiner Heimatstadt Hamburg hinaus bekannten Verkehrspsychologen Jörg-Michael Sohn interviewt.

Herr Sohn ist tätig in eigener Praxis und darüber hinaus Vorstandsmitglied des Bundesverbands niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV)

Dieses Interview ist definitiv eine Empfehlung wert - Sie können es hier nachlesen.

Dienstag, 4. August 2015

VGH Mannheim bestätigt 1,1-Promille-Grenze für MPU in BW

Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des VGH Mannheim ist eine MPU auch nach strafgerichtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt stets notwendig.

Mit diesem Urteil (AZ: 10 S 116/15) bestätigt damit der VGH Mannheim den bereits Anfang 2014 gefällten Beschluss, dass bereits ab einer festgestellten BAK von 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden muss.

Diese Regelegung wird seither insbesondere in Baden-Württemberg auf Anweisung des Innenministeriums in Stuttgart konsequent umgesetzt.

Ein interessantes Detail:
Da offenkundig mittlerweile noch kein länderübergreifender Konsens bezüglich dieser Frage besteht, hat der VGH Mannheim die Revision zum BVG Leipzig zugelassen.  Sollte der aus dem Ortenau-Kreis stammende Kläger tatsächlich in Revision gehen, ist ein Urteil mit bundesweiter Relevanz zu erwarten.