Dienstag, 26. Januar 2016

BNV-Kongress 15./16.04.2016 in Kassel

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Der Bundesverband niedergelassener Verkehrspsychologen (BNV) veranstaltet am 15./16.04.2016 seinen 7. jährlichen Kongress in Kassel.

Die Veranstaltung beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Schwerpunktthema "Fahreignungsförderung vs. MPU-Vorbereitung".

Das genaue Programm sowie Abstracts der Vorträge können bereits auf der Kongress-Webseite eingesehen werden.

Bis 10.02.2016 ist für die Teilnahme ein Frühbucher-Rabbatt möglich.
Anmeldungen sind über das verlinkte Formular möglich.

Verkehrsgerichtstag 2016 in Goslar

In Goslar findet vom 27. - 29.01.2016 der 54. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt.

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Am interessantesten für den Bereich MPU dürfte der Arbeitskreis II sein, der sich mit der Frage "MPU unter 1,6 Promille?" beschäftigt.

Mit Prof. Thomas Daldrup (Forensische Toxikologie, Düsseldorf) und Dr. Don deVol (Leiter Institut für Verkehrssicherheit TÜV Thüringen) stehen zwei Experten auf der Referentenliste.

Es wird am Ende spannend sein, welche Empfehlungen der Arbeitskreis zu dieser Thematik aussprechen wird.

Montag, 14. Dezember 2015

BASt-Bericht zur Qualität in der MPU-Beratung

Die Arbeitsgemeinschaft "Qualität in MPU-Beratung und Vorbereitung" der Bundesanstalt für Straßenwesen hat unlängst ihren Projektbericht als BASt-Bericht Heft M 262 veröffentlicht.

Kurzfassung:
Die Transparenz der MPU, und damit des gesamten Systems des Führerscheinrückerhalts, stand in der Vergangenheit vielfach in der Kritik. Einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Transparenz liefert die frühzeitige Aufklärung der Betroffenen. Hierzu hatte die BASt im Rahmen einer Arbeitsgruppe neutrale Informationen rund um die MPU für die Zielgruppen Alkohol-, Drogen- und Punkteauffällige zusammengetragen und im Internet (www.bast.de/mpu) bereit gestellt. Ein diese Maßnahme sinnvoll ergänzender Schritt in Richtung Transparenz wären (rechtliche) Regelungen im Bereich der Fahreignungsberatung und fahreignungsfördernden Maßnahmen. Hierzu hat das BMVI die BASt beauftragt, die Arbeitsgruppe fortzusetzen, um ein Konzept zur Qualitätssicherung zu entwickeln. Von der Arbeitsgruppe der BASt wird eine Beratungspflicht bei jedem Entzug/Verzicht der Fahrerlaubnis als Voraussetzung für die Neuerteilung als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfohlen. Zu einer Verankerung der Beratung im Normensystem wird vorgeschlagen, dass der Nachweis über die Teilnahme bei Antragstellung auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vorgelegt werden müsse. Die Beratungsinhalte sollten dann in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) definiert sein und die Behörde müsste unmittelbar nach Kenntnis des belastenden Ereignisses den Betroffenen auf die Beratungsverpflichtung hinweisen. So hätte man eine kostengünstige und individuell angemessene Variante als ersten Schritt zur Förderung der Fahreignung. Eine solche Erstberatung sollte Anbieter-neutral erfolgen. Eine Anerkennung von Beratern kann analog den §§ 36, 43 FeV oder § 4a StVG erfolgen. Da es im Bereich der gesetzlich geregelten verkehrspsychologischen Tätigkeiten äußerst ähnliche Qualifikationsanforderungen gibt, jedoch auf jedwede Tätigkeit beschränkte Anerkennungsverfahren zu durchlaufen sind, wäre ein einheitliches Anerkennungs- und Überwachungsverfahren wünschenswert. Operationalisiert werden könnte dies im Rahmen eines Paragrafen "Verkehrspsychologen-§ (VerkehrsPsych§)", der im StVG verankert wird.

Die Projektgruppe, die aus Vertretern von MPU-Träger, Kursträger sowie aus der Verwaltung besteht, spricht sich insbesondere auch für verbindliche Qualitätskriterien für im Bereich der Fahreignungsberatung tätigen Personen aus.

Gemäß den Vorschlägen könnten Personen, welche die formulierten Kriterien erfüllen, mit einem Gütesiegel zertifiziert und in einer deutschlandweiten Positivliste aufgeführt werden, welche von staatlicher Seite oder von Seiten einer dafür geeigneten Organisation verwaltet wird.

Dieser Vorstoß ist uneingeschränkt zu begrüßen!

VGH Bayern mit neuer Rechtsprechung

In einem neuen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern (AZ: 11 BW 14.2738) hat sich der entsprechende Senat der bereits in Baden Württemberg praktizierten Rechtsauffassung bzgl. der Anordnung einer MPU angeschlossen.

Gemäß der Auffassung der Richter damit nach jedem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol die Anordnung eines med.-psych. Gutachtens zulässig.

Da jedoch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen wurde, könnte im Falle einer entsprechenden Eskalation ein höchstrichterliches Urteil erwartet werden.


Donnerstag, 12. November 2015

Online-Terminierung eingestellt

Wegen mangelnder Resonanz und Problemen mit dem Anbieter wird der Probe-Betrieb der Online-Terminreservierung ab dem heutigen Tag eingestellt.

Terminanfragen sind damit weiterhin telefonisch (07931 - 957393-0 / 0151 - 22937478) oder per Mail an info@schneider-psychologie.de möglich.

Donnerstag, 1. Oktober 2015

Kurzzeitige Störung der Praxis-Website am 01.10.2015

Die am heutigen Morgen aufgetretene Störung, bei der die Praxis-Website nicht mehr erreichbar war und auch das E-Mailsystem in Mitleidenschaft gezogen war, wurde nun vom Provider behoben. Seit ca. 11.30 Uhr steht die Webpräsenz wieder im vollem Umfang zur Verfügung.

Freitag, 11. September 2015

Online-Terminbuchung möglich / Änderungen

Ab 11.09.2015 ist es nun möglich, mit Hilfe von terminland.de Termine für Beratungsgespräche online über die Praxis-Webseite zu buchen.

 Bitte beachten Sie auch folgende Änderungen, die ab 11.09.2015 verbindlich in Kraft treten:

Beratungsaufträge werden nur noch angenommen, wenn zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung alle Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse) vorliegen.

Werden Beratungsaufträge ohne Absage bzw. zu späte Absage (mind. 24 Stunden im Voraus) nicht wahrgenommen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Euro fällig.

Ich behalte mir vor, Personen, bei denen es zu entsprechenden Vorfällen gekommen ist, von meinen Angeboten auszuschließen.