Freitag, 17. März 2017

Rettungsgasse

Seit Dezember 2016 besteht eine neue Regelung bzgl. des Freihaltens von Rettungsgassen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen. Seit diesem Zeitpunkt sind Rettungsgassen auch ohne konkrete Gefahrensituation immer dann freizuhalten, wenn der Verkehr Schrittgeschwindigkeit erreicht oder stillsteht.

Nachdem es bereits im Februar 2017 auf der A 7 bei Kassel dazu gekommen war, dass Polizei und Sanitäter nach einem Unfall ca. 2 km zur Unfallstelle laufen mussten, weil keine durchgehende Rettungsgasse freigehalten wurde, ergriffen Rettungskräfte nach einem ähnlichen Vorfall auf der A 5 nun drastische Maßnahmen: Etwa 30 Autofahrern, die die Rettungsgasse als "Überholspur" benutzten, um dem Stau auszuweichen und damit nachfolgende Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt versperrten, droht nun ein empfindliches Bußgeld. Grundlage sind Bilder, welche die Rettungskräfte gemacht und an die Polizei weitergegeben hatten.

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